Formulare für unsere kanzleien in walsrode, ottersberg & schneverdingen
Wissenswertes
Kosten
Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und abhängig von der Art und dem Umfang der Tätigkeit soweit nicht etwas anderes zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt vereinbart wird.
Eine Erstberatung kostet je nach Zeitaufwand der Beratung zwischen 50 und 190 Euro exkl. Umsatzsteuer. Sollte sich eine Tätigkeit meinerseits anschließen, wird diese Gebühr selbstverständlich verrechnet.
Wenn Sie im Sozialleistungsbezug sind oder über wenige finanzielle Mittel verfügen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein einholen. Mit diesem kostet Sie die anwaltliche Rechtsberatung maximal 15 Euro. Hierzu müssen Sie den ausgefüllten Antrag, Ihre Einkommensnachweise und Ihr Anliegen, für das Sie anwaltliche Hilfe benötigen, beim Amtsgericht vorzeigen.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Rechtsschutzversicherung für gewöhnlich die Kosten für die Beratung und die weitergehende anwaltliche Tätigkeit (sofern Ihr Vertrag die Tätigkeit deckt).
Beratungshilfeantrag
Zu Ihrem Termin bringen Sie dann bitte den Beratungshilfeschein mit.
Prozesskostenhilfe
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, Sie können die Kosten nicht tragen und sind nicht rechtsschutzversichert, kommt die Gewährung von Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe in Betracht.